WAS BEDEUTET IPPC?
Erklärung des ISPM-15 Standards
Die International Plant Protection Convention (IPPC) hat sich auf harmonisierte Internationale Standards für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen (ISPM) für Holzverpackungen im internationalen Warenverkehr geeinigt.
Die Internationalen Standards für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen (ISPM) regeln einheitlich die notwendigen Behandlungsmethoden für Holzverpackungen im internationalen Warenverkehr.
Die ISPM-15 gibt es seit 2009 und betrifft Vollholz (min 6 mm Dicke). Dieses Holz muss zur Abtötung von Schädlingen durch eine anerkannten Maßnahme behandelt werden.
Das gängigste Verfahren (auch von uns verwendet) ist die Hitzebehandlung.
Das rindenfreie Holz wird dafür über einen Zeitraum von 30 Minuten im Kern auf 56 °C erhitzt. Die Feuchtigkeit wird reduziert, Schimmelbildung vermieden und Schädlinge abgetötet.
Durch Aufbringen des IPPC-Stempels mit den Kürzeln HT des Herstellers/ Verarbeiters und durch ein Zertifikat über die Hitzebehandlung wird diese Behandlung angezeigt.
Die Kennzeichnung durch einen IPPC-Stempel muss grundsätzlich dem nachfolgenden Layout (inkl. Rahmen und Trennlinie) entsprechen.
Die uns zugewiesene Registriernummer sieht so aus:
Unsere Kennzeichnungen sind stets lesbar, dauerhaft und nach Gegebenheit auf 2 gegenüberliegenden Seiten der Verpackung angebracht. Dadurch sind sie auch nach langen Transportwegen im engen Container gut sichtbar.
Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein hat unseren Betrieb bei der Erteilung der Registriernummer überprüft und prüft weiterhin mindestens jährlich die Einhaltung der Anforderungen an unsere Verpackungen gemäß ISPM-15.
Alle Produzenten des verarbeiteten Holzes werden ebenfalls jährlich auf die Einhaltung der Standards überprüft.
Weitere Informationen erhalten Sie hier (neuer Tab).